Wohnflächenberechnung im Großraum Köln und Düsseldorf
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Verkauf Vermietung Immobilienkauf Finanzierung Exposé Mietflächenprüfung Wohnflächenabweichungen

Wir ermitteln die Wohnfläche Ihrer Immobilie nachvollziehbar und prüffähig nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die Berechnung erfolgt entweder auf Grundlage vorhandener, maßstabsgetreuer Pläne oder rechtssicher nach einem Aufmaß vor Ort. Sie erhalten eine schriftliche Wohnflächenberechnung mit ausgewiesenen Einzelflächen, dokumentierten Anrechnungsfaktoren und einer klaren Zusammenfassung. Damit haben Sie eine belastbare Grundlage für Mietvertrag, Kaufvertrag, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung, Fördermittelantrag oder Verkaufsexposé.

Wann ist eine Wohnflächenberechnung die richtige Wahl?

Eine Wohnflächenberechnung ist immer dann sinnvoll, wenn die Wohnfläche rechtliche oder finanzielle Wirkung entfaltet. Sie bestimmt die Miethöhe, die Verteilung der Betriebskosten, den Kaufpreis pro Quadratmeter und die Förderfähigkeit im geförderten Wohnungsbau. Als Bausachverständige und Immobilienbewerter berechnen wir die Fläche nach dem für Ihren Fall maßgeblichen Regelwerk und dokumentieren jeden Rechenschritt so, dass er von Dritten geprüft werden kann.

  • Vermietung und Mietvertrag: Wenn die im Mietvertrag angegebene Fläche belastbar sein soll, bevor sie zum Streitpunkt wird.
  • Mieterhöhung und Betriebskosten: Wenn Sie die tatsächliche Wohnfläche als Berechnungsgrundlage benötigen und Angaben aus Altverträgen unsicher sind.
  • Verkauf und Kaufvertrag: Wenn der Quadratmeterpreis nachvollziehbar hergeleitet werden soll und Exposéangaben aus unbekannter Quelle stammen.
  • Eigentumswohnungen und Teilungserklärung: Wenn die Fläche laut Teilungserklärung von der tatsächlichen Fläche abweicht oder Sondernutzungsflächen zu bewerten sind.
  • Dachgeschoss und Ausbau: Wenn Dachschrägen, Drempel oder Galerien die Anrechnung beeinflussen und die Fläche nicht einfach abgelesen werden kann.
  • Fehlende oder alte Unterlagen: Wenn keine Pläne existieren, Pläne nicht dem gebauten Zustand entsprechen oder nach Umbauten nie fortgeschrieben wurden.

Ablauf der Wohnflächenberechnung

In welchen Regionen erstellen wir Wohnflächenberechnungen?

Wir sind im Rheinland tätig, mit Schwerpunkt in der Region zwischen Köln, Düsseldorf und Mönchengladbach. Regelmäßig übernehmen wir Aufmaßtermine in Köln, Düsseldorf und Mönchengladbach sowie in Neuss, Krefeld, Leverkusen, Bonn, Aachen und Wuppertal und im jeweiligen Umland. Einsätze in weiteren Teilen von Nordrhein-Westfalen sind nach Absprache ebenso möglich wie Termine im Umland, zum Beispiel Richtung Niederlande oder Rheinland-Pfalz. Eine reine Berechnung nach vorhandenen Plänen bearbeiten wir bundesweit, weil dafür kein Ortstermin nötig ist.

Preise für die Wohnflächenberechnung

Der Preis richtet sich danach, ob wir nach vorhandenen Unterlagen rechnen oder vor Ort aufmessen, und nach der Größe des Objekts. Enthalten sind die Berechnung nach WoFlV, die raumweise Aufstellung und die schriftliche Zusammenfassung als PDF.

Nach vorhandenen Plänen

Wohnflächenberechnung auf Grundlage vorhandener Unterlagen

ab 280 € (inkl. MwSt.)

Mit Aufmaß vor Ort

Wohnflächenberechnung mit Aufmaß vor Ort

ab 470 € (inkl. MwSt.)

Individuell

Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Objekte und große Objekte

Preis individuell nach Vereinbarung

Alle weiteren Positionen, etwa Objekte mit größerer Grundfläche oder die Anfahrt außerhalb des inkludierten Umkreises, weisen wir vorab transparent in Ihrem individuellen Angebot aus.

Kombivorteil: Bei gemeinsamer Beauftragung einer Bauschadenbewertung vor Ort und einer Wohnflächenberechnung mit Aufmaß erhalten Sie einen Rabatt auf die Wohnflächenberechnung.

FAQ zum Wohnflächenberechnung

Eine Berechnung auf Grundlage vorhandener Unterlagen beginnt bei 280 € (inkl. MwSt.), eine Berechnung mit Aufmaß vor Ort bei 470 € (inkl. MwSt.). Der genaue Preis hängt von der Grundfläche und der Anzahl der Wohneinheiten ab und wird vorab in Ihrem Angebot ausgewiesen.

Die fertige Berechnung erhalten Sie je nach Aufwand innerhalb von 1 bis 4 Wochen. Das Aufmaß einer einzelnen Wohnung vor Ort dauert üblicherweise 1 bis 2 Stunden.

Maßgeblich ist in der Regel die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die seit dem 01.01.2004 gilt und die früheren §§ 42 bis 44 der II. Berechnungsverordnung abgelöst hat. Sie ist im geförderten Wohnungsbau verbindlich und im Wohnraummietrecht der übliche Maßstab, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Für gewerbliche Flächen und Kostenermittlungen rechnen wir nach DIN 277. Welches Regelwerk in Ihrem Fall gilt, klären wir vorab.

Die WoFlV ermittelt die Wohnfläche und reduziert Flächen mit geringer Raumhöhe sowie Balkone und Terrassen. Die DIN 277 ermittelt Grundflächen und Rauminhalte ohne diese Reduzierungen und wird vor allem bei Gewerbeflächen und Kostenermittlungen eingesetzt. Dieselbe Wohnung kann nach DIN 277 deutlich größer ausfallen als nach WoFlV.

Nein. Wenn aktuelle, maßstabsgetreue Pläne vorliegen und der gebaute Zustand ihnen entspricht, rechnen wir nach Plan. Das ist die schnelle und günstige Variante. Ein Aufmaß empfehlen wir, wenn Pläne fehlen, veraltet sind oder das Ergebnis gegenüber Mietern, Käufern oder Gerichte Bestand haben muss.

Hilfreich sind Grundrisse und Schnitte im Maßstab, die Baugenehmigung, bei Wohnungseigentum die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, vorhandene ältere Wohnflächenberechnungen sowie Angaben zu Umbauten und Ausbauten. Je vollständiger die Unterlagen, desto zügiger die Bearbeitung.

Ja. Wir arbeiten ohne Verkaufsinteresse und ohne Provisionen. Sie bekommen eine neutrale Einschätzung.

Abschlusshinweis

Wir erstellen technische Wohnflächenberechnungen und keine Rechtsberatung. Wir stellen die Fläche fachlich fest, dokumentieren jeden Rechenschritt und machen Abweichungen sichtbar. Für die rechtliche Bewertung von Miet- oder Kaufverträgen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Ihre Bau- und Immobiliengutachter für Kaufberatung, Wertermittlung, Bauschäden und Schimmel.

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