Sie schildern uns kurz das Objekt, den Verwendungszweck der Berechnung und welche Unterlagen vorliegen
Wir ermitteln die Wohnfläche Ihrer Immobilie nachvollziehbar und prüffähig nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Die Berechnung erfolgt entweder auf Grundlage vorhandener, maßstabsgetreuer Pläne oder rechtssicher nach einem Aufmaß vor Ort. Sie erhalten eine schriftliche Wohnflächenberechnung mit ausgewiesenen Einzelflächen, dokumentierten Anrechnungsfaktoren und einer klaren Zusammenfassung. Damit haben Sie eine belastbare Grundlage für Mietvertrag, Kaufvertrag, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung, Fördermittelantrag oder Verkaufsexposé.
Eine Wohnflächenberechnung ist immer dann sinnvoll, wenn die Wohnfläche rechtliche oder finanzielle Wirkung entfaltet. Sie bestimmt die Miethöhe, die Verteilung der Betriebskosten, den Kaufpreis pro Quadratmeter und die Förderfähigkeit im geförderten Wohnungsbau. Als Bausachverständige und Immobilienbewerter berechnen wir die Fläche nach dem für Ihren Fall maßgeblichen Regelwerk und dokumentieren jeden Rechenschritt so, dass er von Dritten geprüft werden kann.
Sie schildern uns kurz das Objekt, den Verwendungszweck der Berechnung und welche Unterlagen vorliegen
Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie ein transparentes Angebot, passend zu Umfang und Objekt
Wir sichten Grundrisse, Schnitte, Baugenehmigung und Teilungserklärung und entscheiden mit Ihnen, welcher Weg der richtige ist.
Liegen aktuelle, maßstabsgetreue Pläne vor, rechnen wir direkt nach WoFlV. Ein Ortstermin ist nicht nötig.
Fehlen Pläne oder passen sie nicht zum gebauten Zustand, stimmen wir einen Termin ab und messen jeden Raum mit präzisen Messwerkzeugen auf.
Je nach Aufwand erhalten Sie die fertige Wohnflächenberechnung als PDF innerhalb von 1 bis 4 Wochen, mit raumweiser Aufstellung, Anrechnungsfaktoren und Plan oder Skizze als Anlage.
Wir sind im Rheinland tätig, mit Schwerpunkt in der Region zwischen Köln, Düsseldorf und Mönchengladbach. Regelmäßig übernehmen wir Aufmaßtermine in Köln, Düsseldorf und Mönchengladbach sowie in Neuss, Krefeld, Leverkusen, Bonn, Aachen und Wuppertal und im jeweiligen Umland. Einsätze in weiteren Teilen von Nordrhein-Westfalen sind nach Absprache ebenso möglich wie Termine im Umland, zum Beispiel Richtung Niederlande oder Rheinland-Pfalz. Eine reine Berechnung nach vorhandenen Plänen bearbeiten wir bundesweit, weil dafür kein Ortstermin nötig ist.
Der Preis richtet sich danach, ob wir nach vorhandenen Unterlagen rechnen oder vor Ort aufmessen, und nach der Größe des Objekts. Enthalten sind die Berechnung nach WoFlV, die raumweise Aufstellung und die schriftliche Zusammenfassung als PDF.
Alle weiteren Positionen, etwa Objekte mit größerer Grundfläche oder die Anfahrt außerhalb des inkludierten Umkreises, weisen wir vorab transparent in Ihrem individuellen Angebot aus.
Kombivorteil: Bei gemeinsamer Beauftragung einer Bauschadenbewertung vor Ort und einer Wohnflächenberechnung mit Aufmaß erhalten Sie einen Rabatt auf die Wohnflächenberechnung.
Eine Berechnung auf Grundlage vorhandener Unterlagen beginnt bei 280 € (inkl. MwSt.), eine Berechnung mit Aufmaß vor Ort bei 470 € (inkl. MwSt.). Der genaue Preis hängt von der Grundfläche und der Anzahl der Wohneinheiten ab und wird vorab in Ihrem Angebot ausgewiesen.
Die fertige Berechnung erhalten Sie je nach Aufwand innerhalb von 1 bis 4 Wochen. Das Aufmaß einer einzelnen Wohnung vor Ort dauert üblicherweise 1 bis 2 Stunden.
Maßgeblich ist in der Regel die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die seit dem 01.01.2004 gilt und die früheren §§ 42 bis 44 der II. Berechnungsverordnung abgelöst hat. Sie ist im geförderten Wohnungsbau verbindlich und im Wohnraummietrecht der übliche Maßstab, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Für gewerbliche Flächen und Kostenermittlungen rechnen wir nach DIN 277. Welches Regelwerk in Ihrem Fall gilt, klären wir vorab.
Die WoFlV ermittelt die Wohnfläche und reduziert Flächen mit geringer Raumhöhe sowie Balkone und Terrassen. Die DIN 277 ermittelt Grundflächen und Rauminhalte ohne diese Reduzierungen und wird vor allem bei Gewerbeflächen und Kostenermittlungen eingesetzt. Dieselbe Wohnung kann nach DIN 277 deutlich größer ausfallen als nach WoFlV.
Nein. Wenn aktuelle, maßstabsgetreue Pläne vorliegen und der gebaute Zustand ihnen entspricht, rechnen wir nach Plan. Das ist die schnelle und günstige Variante. Ein Aufmaß empfehlen wir, wenn Pläne fehlen, veraltet sind oder das Ergebnis gegenüber Mietern, Käufern oder Gerichte Bestand haben muss.
Hilfreich sind Grundrisse und Schnitte im Maßstab, die Baugenehmigung, bei Wohnungseigentum die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, vorhandene ältere Wohnflächenberechnungen sowie Angaben zu Umbauten und Ausbauten. Je vollständiger die Unterlagen, desto zügiger die Bearbeitung.
Ja. Wir arbeiten ohne Verkaufsinteresse und ohne Provisionen. Sie bekommen eine neutrale Einschätzung.
Wir erstellen technische Wohnflächenberechnungen und keine Rechtsberatung. Wir stellen die Fläche fachlich fest, dokumentieren jeden Rechenschritt und machen Abweichungen sichtbar. Für die rechtliche Bewertung von Miet- oder Kaufverträgen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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