Wir klären Ihren Anlass, den Verwendungszweck und ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ein Verkehrswertgutachten sinnvoll ist.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert, also den Marktwert im Sinne von § 194 BauGB. Gemeint ist der Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den Eigenschaften, der Lage und den rechtlichen Gegebenheiten zu erzielen wäre.
Es ist die richtige Wahl, wenn Sie eine besonders detaillierte und belastbare Bewertung benötigen, zum Beispiel bei Erbengemeinschaften, bei Scheidung und Vermögensauseinandersetzung oder bei einem Privatverkauf mit hoher Tragweite.
Bei Dometis verbinden wir Immobilienbewertung mit Bausachverstand. Unser Team besteht aus einem zertifizierten Immobilienbewerter und einem DEKRA-zertifizierten Bausachverständigen. Diese Kombination ist am Markt selten und für Sie von Vorteil: Wir erkennen bauliche Besonderheiten, die den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen, und beziehen sie direkt in die Bewertung mit ein.
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann empfehlenswert, wenn Sie eine besonders detaillierte und belastbare Bewertung benötigen. Im Gegensatz zu einem Kurzgutachten enthält es ausführliche Begründungen aller Wertansätze und kann je nach Anforderung auch für behördliche oder gerichtliche Zwecke verwendet werden.
Typische Anlässe sind:
Unsere Gutachten orientieren sich an der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und ihren anerkannten Verfahren. Je nach Immobilientyp wenden wir das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren an und begründen nachvollziehbar, warum wir uns für ein bestimmtes Verfahren entschieden haben.
Alle Annahmen, Datenquellen und Rechenschritte dokumentieren wir transparent. Das Ergebnis ist fachlich prüfbar und für Sie jederzeit nachvollziehbar.
Wir sprechen offen mit Ihnen darüber, wofür Sie das Gutachten benötigen. Bei gerichtlichen Verfahren spielt in der Praxis oft eine Rolle, wer das Gutachten verantwortet und unterzeichnet. Gerichte bevorzugen häufig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Deshalb sind wir Teil eines Netzwerks und kooperieren mit zertifizierten sowie öffentlich bestellten Sachverständigen. Wenn Ihr Gutachten ausdrücklich für Gericht oder Behörden gedacht ist, können wir die Leistung so aufsetzen, dass ein entsprechend qualifizierter Partner die gutachterliche Verantwortung und Unterzeichnung übernimmt. Was wer übernimmt, vereinbaren wir vorab transparent mit Ihnen.
Alle Annahmen, Datenquellen und Rechenschritte dokumentieren wir transparent. Das Ergebnis ist fachlich prüfbar und für Sie jederzeit nachvollziehbar.
Wir klären Ihren Anlass, den Verwendungszweck und ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ein Verkehrswertgutachten sinnvoll ist.
Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie ein transparentes Angebot, passend zu Umfang und Objekt
Wir nehmen Ihre Immobilie persönlich in Augenschein. Nur so lassen sich Zustand, Ausstattung und Besonderheiten seriös erfassen.
Wir analysieren die Unterlagen und ermitteln den Verkehrswert nach den Verfahren der ImmoWertV.
In der Regel erhalten Sie Ihr Verkehrswertgutachten innerhalb von 4 Wochen nach der Besichtigung, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Wir sind im Rheinland tätig, mit Schwerpunkt in der Region zwischen Köln, Düsseldorf und Mönchengladbach. Regelmäßig übernehmen wir Termine in Köln, Düsseldorf und Mönchengladbach sowie in Neuss, Krefeld, Leverkusen, Bonn, Aachen und Wuppertal und im jeweiligen Umland. Einsätze in weiteren Teilen von Nordrhein Westfalen sind nach Absprache ebenso möglich wie Termine im Umland, zum Beispiel Richtung Niederlande oder Rheinland Pfalz.
In der Regel benötigen wir:
Keine Sorge, wenn Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen. Wir besprechen gemeinsam, welche Unterlagen benötigt werden, und unterstützen Sie bei der Beschaffung.
Ein Kurzgutachten ist kompakter und für private Zwecke, wie beispielsweise einen Verkauf oder innerfamiliäre Regelungen, oft ausreichend. Ein Verkehrswertgutachten ist deutlich umfangreicher, begründet alle Wertansätze detailliert gemäß ImmoWertV und kann, sofern es durch entsprechend qualifizierte Partner erstellt wird, auch für behördliche oder gerichtliche Zwecke geeignet sein.
Wenn Ihr Gutachten ausdrücklich für ein Gericht, eine Behörde oder das Finanzamt bestimmt ist oder wenn eine Unterzeichnung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erforderlich ist. Wir beraten Sie ehrlich, ob das in Ihrem Fall notwendig ist.
Wir erstellen Verkehrswertgutachten für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen.
Unser Team vereint Immobilienbewertung und Bausachverstand unter einem Dach. Diese Kombination ermöglicht es uns, bauliche Besonderheiten und deren Auswirkungen auf den Wert direkt zu erkennen und einzuordnen. Wir arbeiten akribisch, kommunizieren offen und sagen Ihnen ehrlich, was Sie brauchen – und was nicht.
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